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Unterliegen KI-generierte Inhalte heute und in Zukunft einer Kennzeichnungspflicht? 

Von der Generierung überzeugender Werbetexte mit ChatGPT bis hin zur Erstellung beeindruckender Bilder mit Midjourney – künstliche Intelligenz (KI) erleichtert die kreative Arbeit im Unternehmen und im privaten Alltag enorm. Doch je alltäglicher die Arbeit mit derartigen KI-Tools wird, desto wichtiger erscheint auch die Frage, ob KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder und Videos bei Veröffentlichung einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Worauf heute und in Zukunft geachtet werden muss, erklären wir hier.

Muss ich kennzeichnen, ob meine Inhalte KI-generiert sind?

Bislang ist die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in Deutschland noch nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Anwender dürfen demnach frei entscheiden, ob sie KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen. Mit der Verabschiedung des AI Act durch die EU, dem weltweit ersten Gesetz zur staatlichen Regulierung von Künstlicher Intelligenz, wird sich dies in naher Zukunft jedoch ändern.

Der AI Act kommt: Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Mit dem Artificial Intelligence Act, kurz AI Act, hat das Europäische Parlament am 21. Mai 2024 das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Es regelt zukünftig, unter welchen Bedingungen und wofür KI in der EU verwendet werden darf. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass KI-Systeme sicher und transparent sind und die Verbraucher keinen Risiken ausgesetzt werden.

 

Ein Roboter malt ein Bild
Dieses Bild wurde mit der KI Adobe Firefly generiert.

Der AI Act kategorisiert KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Unannehmbares Risiko: Derartige KI-Systeme sind verboten (z. B. soziale Bewertungssysteme und manipulative KI)
  • Hohes Risiko: Der Einsatz dieser Technologien ist durch umfangreiche Anforderungen im AI Act geregelt (z.B. KI-Systeme, die Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit natürlicher Personen beeinflussen)
  • Begrenztes Risiko: Derartige KI-Systeme unterliegen laut AI Act geringeren Transparenzpflichten (z.B. Chatbots)
  • Geringes Risiko: Derartige KI-Systeme werden nicht reguliert (z.B. KI-unterstützte Videospiele oder Spamfilter)
 

Am 12. Juli 2024 wurde der EU AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit beginnt der Countdown für die Durchsetzung des Gesetzes. Ab dem 1. August 2024 tritt das Gesetz in Kraft und ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen verpflichtend. 

AI Act: Wer ist betroffen?

Der AI Act betrifft nicht nur europäische Unternehmen, die KI-Systeme produzieren und vertreiben. Auch europäische Nutzer, also Privatpersonen und Unternehmen, die künstliche Intelligenz in ihren Arbeitsprozessen einsetzen, sind potentiell von den Regelungen der KI-Verordnung betroffen. 

Für Unternehmen gilt festzustellen, ob und wo KI-Systeme in den eigenen Unternehmensprozessen eingesetzt werden. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, inwiefern der AI Act Anwendung findet und ob eigene Prozesse an das Gesetz angepasst werden müssen.

Unter Deep Fakes im Sinne des AI Act fallen KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würden.

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach dem AI Act

Der AI Act regelt in Artikel 50 die Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen. Insbesondere die folgenden zwei Passagen sind für Nutzer relevant:

„Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“

„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.“

KI-generierte Bild-, Audio und Videoinhalte müssen folglich, sofern sie reale Ereignisse, Personen, Orte und Einrichtungen imitieren, künftig als solche gekennzeichnet werden. KI-generierter Text muss als solcher gekennzeichnet werden, sofern er die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. 

Gängige Formen: Wie kann ich KI-generierte Inhalte sichtbar kennzeichnen?

  • Hinweise in Textform: Mit einem klar formulierten Hinweissatz kann man am Anfang oder Ende eines Textes, in Begleittexten oder auch in Bildunterschriften darauf hinweisen, dass der Inhalt mit KI erstellt wurde, z.B. „Hinweis: Dieser Text/dieses Bild wurde mit KI generiert.“
  • Wasserzeichen bei Bildern und Videos: Mit einem Wasserzeichen können KI-generierte Bilder und Videos visuell gekennzeichnet werden.
  • Verweis in Form eines Hashtags: Bei Veröffentlichung KI-generierter Inhalte auf Social Media können spezielle Hashtags wie #KIgeneriert auf den Ursprung des Inhalts hinweisen.

Quellen zum Nachlesen: 

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