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Veranstaltungsrückblick: Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“

Digitalisierungszentrum Zeitz macht regionale Unternehmen fit für die E-Rechnung.

Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) im B2B-Bereich geebnet. Um Unternehmerinnen und Unternehmer der Region bestmöglich auf die bevorstehende Implementierung vorzubereiten, veranstaltete das Digitalisierungszentrum Zeitz am 7. Mai 2024 eine Informationsveranstaltung zum Thema „E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen!“ mit anschließendem Unternehmergrillen in der Brikettfabrik Herrmannschacht in Zeitz. Sven Sommer, Mitarbeiter der Handwerkskammer Halle (Saale) und des Mittelstand-Digital Zentrum Leipzig-Halle, informierte die Teilnehmenden über rechtliche und technische Rahmenbedingungen der bevorstehenden E-Rechnungspflicht.

Verpflichtung zur E-Rechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich fähig sein, elektronische Rechnungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Bis Ende 2027 werden Unternehmen zudem schrittweise verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen, sofern sie Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind hiervon ausgeschlossen. Dem Entwurf des Wachstumschancengesetz entsprechend müssen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht. Rechnungen im Word- oder PDF-Format fallen nicht unter diese Definition.

„Die verpflichtende Umstellung wird eine große Herausforderung für Unternehmen, bietet aber durchaus auch das Potenzial, eigene Geschäftsprozesse zu optimieren. So kann beispielsweise die Fehlerquote verringert werden, da Rechnungen nicht mehr händisch abgeschrieben werden müssen. Außerdem können Unternehmerinnen und Unternehmer schneller Liquidität erreichen.“, sagt Sven Sommer.

Ein Thema mit reichlich Diskussionsbedarf

Zahlreiche regionale Unternehmerinnen und Unternehmer waren der Einladung des Digitalisierungszentrums gefolgt, um sich über die bevorstehende Verplfichtung zu informieren. Nachdem Sven Sommer den Vortrag mit einer Erläuterung der Problemsituation und Definitionskriterien der elektronischen Rechnung einleitete, präsentierte er den Teilnehmenden die gesetzlichen Anforderungen und notwendigen Schritte zur Implementierung. Der Fokus lag hier insbesondere auf der Diskussion von IT-Lösungen im Cloud- und Inhouse-Bereich.

Nach dem Vortrag diskutierten die Teilnehmenden angeregt über die Verpflichtung und stellten viele Fragen. „Ich wusste bis vor Kurzem noch nicht, dass die E-Rechnungspflicht kommt und habe dementsprechend auch noch nicht umgestellt. Fraglich ist, ob die Umstellung für Kleinunternehmen stressfrei vonstattengeht.“, meint Uwe Pacholski, teilnehmender Kleinunternehmer aus der Region.  „Man braucht ja bald selbst noch eine eigene IT-Beratung, um den staatlichen Regulierungen entsprechen zu können.“

Im Anschluss des Vortrags kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Bratwurst und Kartoffelsalat zusammen und vernetzten sich miteinander.

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